ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: 01.01.2022
1. GELTUNGSBEREICH
Für alle Lieferungen der Von Poschinger Glass Projects e.K. (im Folgenden: „Wir“) an Verbraucher und Unternehmer (im Folgenden gemeinsam: „Sie“) und Ihre Bestellungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bedingungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ im Sinne der nachfolgenden Bedingungen ist gem. § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die besonderen Regelungen für Unternehmer sind entsprechend gekennzeichnet.
Falls Sie Unternehmer sind und nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, wird der Einbeziehung Ihrer eigenen Allgemeinen Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen widersprochen.
2. VERTRAGSPARTNER UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1. VERTRAGSPARTNER
Bei Bestellungen von Ihnen kommt der Vertrag zustande zwischen Ihnen und uns, der:
Von Poschinger Glass Projects e.K.
Inhaber: Benedikt Freiherr Poschinger von Frauenau
Moosauhütte 14
94258 Frauenau/Germany
Mail: info@poschinger.de
Tel: +49 (0)9926-94010
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE252152100
Steuer-Nr: 170/259/20198
HRA 323 Handelsregister A, Amtsgericht Deggendorf
2.2. VERTRAGSSCHLUSS ÜBER PRODUKTE IM ONLINE-SHOP
Alle Angaben zu Produkten im Online-Shop sind freibleibend. Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Wenn Sie über unseren Online-Shop eine Bestellung durch das Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ an uns abgeschickt haben, unterbreiten Sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die von Ihnen bestellten Waren.
Nach Eingang der Bestellung erhalten Sie von uns eine automatisch generierte Zusammenfassung Ihrer Bestellung. Dies ist eine unverbindliche Eingangsbestätigung. Erst mit unserer Auftragsbestätigung kommt zwischen Ihnen und uns ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Die Annahme einer Bestellung von Ihnen kann durch uns innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang der Bestellung erfolgen.
2.3. VERTRAGSSCHLUSS ÜBER INDIVIDUELL ANZUFERTIGENDE WARE
Bei Bestellung von individuell anzufertigender Ware können Sie eine unverbindliche Anfrage an uns stellen. In diesem Zusammenhang haben Sie uns alle für die Anfertigung erforderlichen Informationen (Maße, Vorlagen, etc.) zukommen zu lassen. Hierauf werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen. Alle Angaben unserseits sind hierbei freibleibend. Mit Bestätigung des unverbindlichen Angebots geben Sie Ihrerseits ein rechtsverbindliches Angebot ab. Nach Eingang dieses Angebots bei uns, erhalten Sie eine unverbindliche Eingangsbestätigung Ihres Angebots. Erst mit unserer Auftragsbestätigung kommt zwischen Ihnen und uns ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Die Annahme eines solchen Angebots von Ihnen kann durch uns innerhalb von 14 Werktagen ab Eingang Ihres Angebots erfolgen.
3. PREISE, EIGENTUMSVORBEHALT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN IM ONLINE-SHOP
Die in unserem Online-Shop genannten Preise sind Endpreise und gelten inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile zzgl. Versandkosten, die gesondert ausgewiesen sind.
Die Zahlung erfolgt über die im Online-Shop angebotenen Zahlungsarten. Die aktuell verfügbaren Zahlungsarten können Sie jederzeit im Bestellvorgang unter dem Schritt „Bestellen“ auf unserer Shop-Seite einsehen. In jedem Fall werden Ihnen die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten vor jeder Bestellung zur Auswahl angezeigt. Wir behalten uns vor, jederzeit einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Die verfügbaren Zahlungsarten stehen dann als Option im Bestellvorgang zur Verfügung.
3.2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN BEI INDIVIDUELL ANZUFERTIGENDER WARE
Bei Bestellung von individuell anzufertigender Ware teilen wir Ihnen die Preise gesondert mit.
Sofern zwischen Ihnen und uns Teillieferungen individuell vereinbart werden, gelten die Teillieferungen als gesondert abrechenbares Geschäft. Sie erhalten nach Fertigstellung oder Versandbereitschaft der Ware bzw. eines Teils der Ware eine Vorausrechnung bzw. es wird der Rechnungsbetrag vor dem Versand nach Vereinbarung per Bankeinzug oder Kreditkarte erhoben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der Ware.
Rechnungen sind in der Reihenfolge des Erhalts und unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Ware zahlbar in € (Euro) innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Teilzahlungen und ohne Vereinbarung geleistete Vorauszahlungen werden immer mit den ältesten, unbeglichenen Rechnungsbeträgen verrechnet. Rechnungen werden papierlos als PDF per E-Mail versandt.
3.3. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
3.4. AUFRECHNUNG
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind. Ausgenommen von dem vorstehenden Aufrechnungsverbot sind Ihre Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
4. LIEFERUNG
4.1. LIEFERZEIT
Lieferzeiten sind bei Bestellungen im Online-Shop den Produktangaben zu entnehmen. Bei Bestellungen von individuell anzufertigender Ware teilen wir Ihnen die Lieferzeiten mit.
4.2. VERLÄNGERUNG VON LIEFERZEITEN
Können Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt oder unverschuldeter Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten (u.a. Ausfall von Energiequellen, Verzögerungen in der Auslieferung von Energie und Rohstoffen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen) nicht eingehalten werden, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend um den Zeitraum des störenden Ereignisses, längstens jedoch um 6 Wochen. Selbes gilt, sofern Glasanfertigungen technisch bedingt aufgrund deren Eigenart durch Formenbau, Farbschmelze, Abkühlung und Veredelung längere Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich vorgesehen war. Dies liegt in der Eigenart der Glasherstellung und ist auch unter Anwendung äußerster Sorgfalt nicht vermeidbar. Wir werden Sie in solchen Fällen unverzüglich jeweils über den Eintritt, die voraussichtliche Dauer und das Ende des Lieferhindernisses informieren.
5. GEFAHRÜBERGANG BEI VERSENDUNG AN UNTERNEHMER
Sind Sie Unternehmer und wird die Ware auf Ihren Wunsch an Sie bzw. Ihr Unternehmen versandt, so geht mit der Absendung der Ware, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf Sie über.
6. RÜCKTRITTSVORBEHALT
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäfts aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht beliefert oder nicht richtig bzw. nicht ordnungsgemäß beliefert werden. In einem solchen Fall werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir deshalb zurücktreten wollen, das Rücktrittsrechts unverzüglich ausüben. Auch Ihnen steht infolge der Information durch uns ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden Ihnen im Falle des Rücktritts – gleich von welcher Seite- die Gegenleistung unverzüglich erstatten.
7. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER VERBRAUCHERN
Sofern Sie Verbraucher sind, richten sich unsere Gewährleistungspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER UNTERNEHMERN, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT VON UNTERNEHMERN
8.1. Sofern Sie Unternehmer sind, sind die gelieferten Waren unverzüglich nach Ablieferung an Sie oder an den von Ihnen bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als von Ihnen genehmigt, wenn uns nicht binnen 2 Wochen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Waren als von Ihnen genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt.
8.2. Sofern Sie Unternehmer sind, ist Voraussetzung der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, dass Sie der unter Ziffer 8.1. geregelten Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen sind.
Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt die Frist nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Zudem gilt die Frist nicht bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie auf Grund von Mängelrechten gegen uns haben sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
9. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
9.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl nur, sofern Ihnen hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht entzogen wird.
9.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9.3. Sofern Sie Unternehmer sind, wird als Erfüllungsort Frauenau vereinbart.
9.4. Soweit Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Viechtach.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BESTELLUNGEN VON INDIVIDUELL ANZUFERTIGENDER WARE, HINWEISE FÜR GLASANFERTIGUNGEN
Für Bestellungen von individuell anzufertigender Ware bei der Von Poschinger Glass Projects e.K. (im Folgenden: „Wir“) und deren Lieferung an Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) (im Folgenden gemeinsam: „Sie“) gelten neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich diese besonderen Geschäftsbedingungen.
ENTWICKLUNGSKOSTENPAUSCHALE
Von z.B. einer Zeichnung ausgehend, ist in diesem Handwerk keine exakte und verlässliche Kalkulation der späteren Kosten einer Serienfertigung (≥ 10 Stück) möglich, welche unseren sowie den hohen Ansprüchen und Erwartungen des Kunden in punkto Qualität, handwerklicher Ausführung und Reproduzierbarkeit entspricht. Bei der Prototypenfertigung fällt im Vorhinein ein nicht kalkulierbarer Aufwand für Vorarbeiten, Detailabsprachen, Fertigungsversuche und daraus resultierende Änderungen der Produktions- und Herstellungsweisen an. Einzelne Arbeitsschritte können sich komplizierter und aufwändiger herausstellen als zuerst gedacht und kalkuliert. Sie erhalten für einen Pauschalbetrag pro Entwurf bzw. Ausführung eine vorab vereinbarte Anzahl an Prototypen. Aufgrund der aus der Entwicklungsarbeit gewonnenen Erfahrungen und Daten können die exakten Kosten für Form(en) und der Stückpreis der Serienfertigung kalkuliert werden.
Glasanfertigungen, insbesondere Ersatzanfertigungen, sind keine Kopie, sondern immer eine Replik bzw. eine Nachschöpfung vorliegender Zeichnungen, Abbildungen oder Originalstücke. Dies bedeutet, dass Abweichungen zum Original in Glasfarbton, Farbverlauf, Farbintensität, Oberfläche, Form und Maßhaltigkeit nicht auszuschließen und hinzunehmen sind.
Bei Ersatzanfertigungen kann die Helligkeit, die Färbung und die Brillanz sowie das spezifische Gewicht vom Original abweichen. Dies ist hinzunehmen.
Der Innendurchmesser sowie die Glasstärke (Dicke der Wandung) können aufgrund des Verhaltens des heißen, zähflüssigen Glases während der Formgebung und des Einblasvorganges variieren und/oder differieren. Bei der Fertigung mehrerer Stücke kann der Innendurchmesser sowie die Glasstärke von Stück zu Stück differieren. Dies ist hinzunehmen.
Aufgrund der natürlichen Oberflächenspannung des heißen Glases und der Tatsache, dass das Glas mit Lungenkraft mundgeblasen wird, bilden sich an den Kanten eines Glasgefäßes stets „runde Ecken“ aus. Scharfkantige Winkel mit exakten Gradzahlen oder rechtwinklige Ecken sind nur bei einer maschinellen Herstellung (Pressglas oder maschinell geblasenes Glas) möglich. Bitte beachten Sie dies schon beim Design und der technischen Zeichnung, bzw. den Anforderungen an das fertige Glas.
Für eine möglichst exakte Anfertigung sind ein Originalstück oder genaue Maße bzw. eine entsprechend exakte technische Zeichnung erforderlich. Es gelten handwerkliche Maßtoleranzen, je nach Größe abweichende Werte.
Bei der Herstellung von mundgeblasenem und handgefertigtem Glas können Bläschen, Blasen, Schlieren, etc. entstehen, die handwerklich nicht vermeidbar sind. Diese Glaseigenheiten sind kein Grund für Reklamationen.
Bei der Herstellung von mundgeblasenem und handgefertigtem Glas müssen aus technischen Gründen stets mehr Stück angefertigt werden als die bestellte Menge. Eine Überproduktion von 20% ist verbindlich von Ihnen abzunehmen und zu bezahlen.
Für die Herstellung von mundgeblasenem und handgefertigtem Glas werden Einblasformen aus Buchenholz angefertigt. Nach Herstellung und Verwendung zur Produktion werden diese Formen eingelagert. Holz ist ein natürlicher Werkstoff, der sich trotz fachgerechter Aufbewahrung verziehen und reißen und sich auch anderweitig verändern kann. Dadurch wird die Form unbrauchbar. Zudem verliert die Form durch Abnutzung (Abbrand) bei der Verwendung in der Produktion zunehmend an Maßhaltigkeit. Sie akzeptieren diese Tatsache und stimmen zu, dass für eine erneute Produktion aus den oben genannten Gründen eine neue Form angefertigt und berechnet werden muss. Die Kosten hierfür sind durch Sie zu tragen. Holzformen werden zwei Jahre nach der letzten Verwendung entsorgt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Sollten Sie das nicht wünschen und die Form zugesendet haben wollen, bitten wir, dies bereits bei Vertragsschluss mitzuteilen.
Alle Glasstücke, gleich welcher Machart, werden sorgfältig und nach den zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten abgetempert (entspannt/abgekühlt). Restspannungen im Glas und deren Auswirkungen können aber nie ganz ausgeschlossen werden. Für daraus resultierende Schäden am Werkstück oder an anderen Gegenständen oder auch an Personen übernehmen wir keine Haftung. Nachstehender Absatz 3 der Ziffer 10 bleibt hiervon unberührt.
Wir haften nicht für die Beschädigung oder den Verlust (auch durch Entwendung bzw. Diebstahl), der für die Fertigung von Glasgegenständen zur Verfügung gestellten Originale, Muster, Montagen, Fassungen, Zubehör, Daten, Metallmonturen, Formen, Fotos und Zeichnungen. Ebenso haften wir nicht für die Beschädigung oder den Verlust der uns zur Bearbeitung, Weiterbearbeitung, Veredelung, Umarbeitung oder Ausbesserung überlassenen Werkstücke oder Rohteile gleich welcher Art. Nachstehender Absatz 3 der Ziffer 10 bleibt hiervon unberührt.
Sofern die Haftung unter den vorstehenden Absätzen der Ziffer 10 beschränkt wird, verbleibt es dabei, dass wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowohl von uns, eines gesetzlichen Vertreters sowie unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften. Ferner haften wir für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Zudem haften wir in Fällen der schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten (Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).
Die technische Ausführbarkeit des Auftrages bleibt vorbehalten. Sollte die technische Ausführbarkeit nicht möglich sein, so werden Sie unverzüglich nach Feststellung der fehlenden Machbarkeit benachrichtigt. Sowohl Sie als auch wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn wir deshalb zurücktreten wollen, werden wir das Rücktrittsrechts unverzüglich ausüben. Wir werden Ihnen im Falle des Rücktritts – gleich von welcher Seite- die Gegenleistung unverzüglich erstatten.
Sie sichern uns mit Vertragsschluss zu, dass Rechte Dritter, gleich welcher Art, der Fertigung nicht entgegenstehen und stellen uns von der Inanspruchnahme durch Dritte aus solchen Rechten frei.
Frauenau, den 01.01.2022
VON POSCHINGER GLASS PROJECTS e.K.
Moosauhütte 14
94258 Frauenau/Germany